Allgemeine Geschäftsbedingungen für Optimus HQ §1 NUTZUNGSRECHT 1.1 Der Anbieter (proinity GmbH mit Sitz in der Schweiz) räumt dem Lizenznehmer gegen Zahlung einer pauschalen Jahresgebühr ein Nutzungsrecht für die Software „Optimus HQ für WordPress“ (nachfolgend „Optimus HQ“ genannt) ein. Das Nutzungsrecht und der Vertrag enden unaufgefordert nach einem Kalenderjahr und verlängern sich nicht. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten sowohl für Optimus HQ PRO. 1.2 Der für den Nutzer ausgestellte Optimus HQ Lizenzschlüssel ist nur für Eigenprojekte (Impressumangaben maßgebend) bestimmt. Für Websites aus Kundenverhältnissen wird Optimus HQ PRO benötigt. 1.3 Kein Weiterverkauf, keine Vervielfältigung, keine Verbreitung des Optimus HQ Lizenzschlüssels. 1.4 Es ist untersagt, den Optimus HQ Lizenzschlüssel mit anderer Software wie beispielsweise Themes, Demo- und Muster-Blogs oder Zusammenstellungen (Bundles) kombiniert anzubieten. 1.5 Optimus HQ Lizenzschlüssel darf nur in Verbindung mit unveränderter Software (WordPress-Plugin „Optimus“) des Anbieters genutzt werden. Andere Verwendung ist nicht erlaubt. 1.6 Keine Übertragung/Upload der Medien, die gegen das geltende Urheberrecht verstoßen. 1.7 Der Lizenznehmer sorgt für Sicherung/Backup der Originalbilder. 1.8 Für den Fall, dass der Lizenznehmer sich nicht an die oben geführten Regeln hält und/oder den Optimus-Dienst missbraucht, zahlt der Lizenznehmer für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 5.000,- an den Anbieter. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche oder ein außerordentliches Kündigungsrecht behält sich der Anbieter vor. 1.9 Der Lizenznutzer ist berechtigt die zukünftigen Aktualisierungen der Software unentgeltlich in Anspruch zu nehmen. Updates erscheinen in unregelmäßigen Zeitabständen. §2 GEWÄHRLEISTUNG 2.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei ordnungsgemäßer Nutzung auf dem angegebenen System gemäß bestelltem Ausstattungsumfang im Wesentlichen mit den beschriebenen Programmspezifikationen übereinstimmt. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, wenn die jeweils aktuellste Programmversion durch den Lizenznehmer installiert wurde und die Mindestvoraussetzungen der Software beachtet wurden. 2.2 Die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Software wurde nach bestem Wissen und Gewissen und mit kaufmännischer und technischer Gründlichkeit erstellt und bearbeitet. Der Lizenznehmer ist darüber aufgeklärt worden, dass die Erstellung einer völlig fehlerfreien Software nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist. Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung etwaiger Programmfehler nicht gewährleistet werden. 2.3 Maßgeblich für die Bestellung ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Anbieter dokumentierte Leistungs- und Preisübersicht. Nicht aufgeführte Leistungen oder Funktionen sind keine Mängel und keine Fehler. 2.4 Es besteht kein Anspruch auf eine korrekte Funktionsweise im Zusammenhang mit Drittanwendungen und/oder Server-Eigenschaften. Eine Gelderstattung kann nicht geltend gemacht werden. 2.5 Der Anbieter ist berechtigt, Software-mäßige Schutzmechanismen zur Sicherung der eigenen Ansprüche zu implementieren. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Lizenznehmer über die Implementierung, die Änderung oder die Erweiterung dieser Schutzmechanismen zu unterrichten. 2.6 Der Anbieter ist berechtigt, die Programmierung und die Veröffentlichung der Software jederzeit zu beenden. Ab diesem Zeitpunkt besteht keinerlei Anspruch auf jeglichen Support, korrekte Funktionsweise und geplante Aktualisierungen der Software. 2.7 Der Anbieter ist berechtigt, Kunden-Accounts automatisiert und ersatzlos zu sperren. Diese Maßname kann in Fällen von Missbrauch und Ressourcen-Verbrauch (Server-, Traffic- und Bandbreite-Belastung) erforderlich sein. 2.8 Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit des Dienstes von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von technischen oder anderen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, nicht zu erreichen ist. Bei technisch bedingten Ausfällen ist eine Haftung für eventuelle Schäden und Nebenwirkungen ausgeschlossen. 2.9 Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der Software. §3 HAFTUNG 3.1 Haftung und Schadensersatz für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Wirtschaftliche Entscheidungen, die der Nutzer aufgrund der Programmergebnisse trifft, fallen in seinen Risikobereich. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. 3.2 Eine Haftung des Anbieters wird im Übrigen auf den Vorsatz und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und/oder sonstige Folgeschäden wird ausgeschlossen. 3.3 Der Lizenznehmer kann die in der Software aufzunehmende Firmierung seines Gewerbes selbst festlegen. Der Lizenznehmer hat bei seiner Firmierung auf die Wettbewerbsrichtlinien selbst zu achten. Gibt der Lizenznehmer keine Firmierung an, wird eine solche vom Anbieter nicht aufgenommen. Wird der Lizenznehmer wegen Wettbewerbsverstößen in Anspruch genommen, die ihm bei Anwendung der Software des Anbieters unterlaufen sind, stellt der Lizenznehmer den Anbieter von diesen Ansprüchen frei. 3.4 Der Lizenznehmer stellt den Anbieter ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei, die in Folge der Anwendung der Software durch den Lizenznehmer erhoben werden. 3.5 Der Lizenznehmer haftet für die Unversehrtheit der ihm übergebenen Lizenznummer. Bei Verlust oder Beschädigung hat er für die entstehenden Kosten aufzukommen. §4 VERTRAGSVERHÄLTNIS 4.1 Für die Nutzung von Optimus HQ ist eine pauschale, ein einziges Mal zu leistende Jahresgebühr (kein Abo) zu entrichten. Kommt der Lizenznehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung der Software zu unterbinden. 4.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, einen Lizenznehmer, der seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nicht nachkommt, bei der Anwendung der Software zu unterstützen. 4.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zu keinerlei unentgeltlichen Leistungen gegenüber dem ehemaligen Lizenznehmer verpflichtet. Sämtliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche verfallen. Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass die Software „Optimus“ nach Ablauf dieser Frist nur noch eingeschränkt nutzbar ist. §5 WIDERRUFSRECHT 5.1 Der Lizenznehmer hat kein Recht auf Widerruf. Die Software kann vor dem Kauf getestet werden. §6 LIEFERUMFANG 6.1 Der Lieferumfang besteht aus einem Optimus HQ Lizenzschlüssel. Eine Verpflichtung zur Lieferung eines Handbuches in gedruckter Form besteht nicht. §7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 7.1 Der Gerichtsstand ist am Sitz der proinity GmbH in der Schweiz. 7.2 Falls eine einzelne Bestimmung dieses Vertragsverhältnisses unwirksam sein sollte, oder dieses Vertragsverhältnis Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre. 7.3 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Stand: 23. Oktober 2015